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Corona-Hilfe > Erfolgreich im Homeoffice

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Erklärvideo zum Thema Kinder im Homeoffice

Fragen und Antworten

Kurzarbeit gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ein sozialversicherungsbefreiter Gesellschafter-Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Das ist ein klares Ja. Ihnen stehen die gleichen Pausen zu wie im Arbeitsrecht allgemein. Wenn Sie beispielsweise 6 Stunden oder mehr arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine 30-minütige Pause; Wenn Sie mehr als 9 Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine 45-minütige Pause.

Das hängt ganz von Ihrem Arbeitgeber ab. Bitten Sie ihn, die Arbeitszeiten so lange wie möglich abzumildern. Damit Sie Ihre Zeit frei einteilen können.

Auch hier gibt es klare Regeln, man muss nicht 24 Stunden am Tag erreichbar sein, nur weil man zu Hause arbeitet. Das darf der Chef nicht verlangen und ist auch nicht nötig. Sie sollten nur während der normalen Arbeitszeiten im Home Office erreichbar sein. Danach kann das Telefon auch ausgeschaltet sein.

Checkliste

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