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Corona-Hilfe > Steuerliche Maßnahmen

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Fragen und Antworten

Anträge auf Steuerstundung sollten schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Inzwischen haben die meisten Landesfinanzbehörden ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Wenn Sie einen Steuerberater haben, kann dieser in Absprache mit Ihnen den Antrag stellen.

Checkliste

Dokumente

Antrag auf Steuererleichterung

Die Sächsische Staatsfinanzverwaltung hat ein Formular zur Verfügung gestellt

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Land Sachsen - www.coronavirus.sachsen.de

Hilfreiche Links

Informationen der Bundesregierung zum Corona-Schild

Informationen der Bundesregierung über die beschlossenen Beihilfemaßnahmen

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Informationen der föderalen Regierung zum Thema Steuern

Weitere Informationen mit wichtigen Fragen und Antworten der Bundesregierung

Zur Webseite ▶

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